Abschnittsübersicht

  • Bei der Verwendung von Audiodateien ist es wichtig, die rechtlichen Vorgaben zu beachten, um Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden.

    • Beachtung folgender Punkte vor Nutzung
      • Urheberrecht
        • schützt kreative Werke, einschließlich Musik und Audiomaterial
        • Urheber hat exklusives Recht des Werkes (Reproduktion, Verteilung, öffentliche Aufführung)
        • bleibt meist bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers bestehen

      • Lizenzen / Kauf- oder Lizenzvereinbarungen
        • Kauf von Musik = bestimmte Lizenz für bestimmte Nutzung (bspw. für privaten Gebrauch)
        • Creative Commons = Nutzung des Materials unter bestimmten Bedingungen (Copyright - UB Bamberg)
          • CC BY: Nennung des Urhebers erforderlich
          • CC BY-SA: Nennung des Urhebers erforderlich, muss unter derselben Lizenz weitergegeben werden
          • CC BY-ND: Nennung des Urhebers erforderlich, keine Änderungen erlaubt
          • CC BY-NC: Nennung des Urhebers erforderlich, keine kommerzielle Nutzung erlaubt

      • weitere Bedingungen und Möglichkeiten der Lizenzierung 
        • Public Domain -> öffentliches Gut, nicht mehr durch Urheberrecht geschützt -> freie Nutzung
        • Fair Use / Fair Dealing -> eingeschränkte Nutzung ohne Erlaubnis des Urhebers, bspw. für Bildungszwecke
    • Nutzung von Musik – öffentliche Nutzung & Veröffentlichung
      • Musikverwendung für kommerzielle Nutzung / Projekte
        • Erlaubnis des Urhebers notwending
        • meist Zahlung einer Lizenzierungsgebühr notwendig
        • Achtung! Nur Verwendung aus Quellen, welche für kommerzielle Nutzung lizenziert sind

      • Veröffentlichung von Covermusik
        • Anfrage für Nutzung bei Urheber stellen (Liste aller Songs bei Gema einsehbar)
          • Zustimmung durch Urheber erfolgt -> gut, weiter gehts
          • keine Zustimmung des Urhebers -> keine Veröffentlichung möglich!!
        • Lizenzierung der Titel zur Veröffentlichung
          • erfolgt durch Drittportale wie Recordjet -> Kosten je Song ca. 30€
          • Veröffentlichung durch Lizenzierungsportal
        • freie Verwendung ab jetzt möglich
    • Nutzung von Filmen und deren Musik im öffentlichen Kontext
      • Verwendung von Filmen und deren Musik für öffentliche Veranstaltungen
        • Anfrage bei Gema zur öffentlichen Nutzung -> Zahlung einer Gebühr
          • Abhängigkeit des Preises von Eintrittspreis, Personenanzahl, Veranstaltung ...
          • Bei Fragen telefonischer Support der Gema sehr hilfreich!

       

        • Anfrage bei Filmverlag zur öffentlichen Nutzung -> Zahlung einer zweiten Gebühr
          • Ausstellung einer Lizenz in Form einer PDF
          • Gebühr abhängig vom Alter des Films und Festlegung des Urhebers
    • allgemeine Zusammenfassung zum Urheberrecht

      Wichtig! Es empfiehlt sich die oben aufgeführten Punkte genau zu prüfen, um einen eventuellen Urheberrechtsstreit zu vermeiden, da es in diesem Bereich sehr strikte und strenge Vorgaben gibt, welche auch schnell zu hohen Strafzahlungen führen können. Hierzu ist es auch wichtig die jeweiligen Nutzerbedingungen der "Freeware" Plattformen zu lesen, bevor man Musik herunterlädt, um auch hier evtl. nachträgliche Probleme zu vermeiden.

    • Urheberrecht – Infos & Tipps
    • Nutzung von Musik – Infos & Tipps