FAQs
Häufig gestellte Fragen und zugehörige Antworten
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Anrechnungsbeschränkungen im Gelenkten AuslandsstudiumGibt es beim Profilbildungsstudium (B1, B3) oder in der Internationalen Erfahrung (A8) Anrechnungsbeschränkungen?Im Prinzip, ja ! | |
Anrechnungsverfahren
Wie funktioniert die Anrechnung von Prüfungsleistungen?Wenn Sie einen Auslandsstudienplatz erhalten und sich über das Studienangebot an der Auslandsuni informiert haben, stellen Sie sich einen individuellen Studienplan zusammen und schließen ein Learning Agreement ab. Nach der Rückkehr aus dem Ausland beantragen Sie mit den erworbenen Leistungsnachweisen (Transscript of Records) und dem Learning Agreement die Anerkennung Ihrer Prüfungsleistungen beim zuständigen Prüfungsausschuss. --> Übersicht Anrechungsverfahren. | |
Ausland ohne StudiumGibt es auch Auslandsaufenthalte ohne Studium?Es besteht die Möglichkeit, Auslandpraktika (3-12 Monate Dauer) über ERASMUS zu fördern. Diese Förderung kann beim Akademischen Auslandsamt beantragt werden. Auch hier gilt allerdings, Ihren Praktikumsplatz müssen Sie sich selber suchen (Ausnahme sind Praktikantenplätze im Rahmen der Städtepartnerschaft Bamberg-Bedford GB). | |
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DoppelanrechnungKann ich im Ausland auch Kurse belegen, für die ich in Bamberg bereits Studienleistungen erbracht habe?Doppelverwertungen von inhaltlich gleichen oder überwiegend ähnlichen Studienleistungen sind nicht zulässig und in Ihrem eigenen Ausbildungsinteresse auch nicht sinnvoll. | |
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Formulare Learning AgreementsWo finde ich die Formulare für die Learning Agreements und zur Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen?Die Formulare finden Sie unter folgenden Links:
Seite des Prüfungsauschusses, Fomulare verfügbar im VC-Kurs
Bachelor Wirtschaftsinformatik, Master Wirtschaftsinformatik, Master Wirtschaftspädagogik/WI, Diplom Wirtschaftsinformatik | |
FremdsprachenkurseKönnen meine ausländischen Fremdsprachenkurse im Studium angerechnet werden?Ja! | |
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KursanrechungenKann ich auch Kurse angerechnet bekommen, die inhaltlich nicht in Bamberg angeboten werden?Im Prinzip, ja! | |
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Learning AgreementMit wem schließe ich die Learning Agreements ab?Für die Anrechnung von Kursen im Rahmen des Profilbildungsstudiums (WI, IISM) oder Internationale Erfahrung (SoSySc) ist der Prüfungsausschuss zuständig. Für alle anderen Anrechnungen (für WI, IISM und SoSySc über 30 ECTS hinaus, bzw. generell für AI) gilt:
Schließen Sie das Learning Agreement bitte VOR Ihrem Auslandsaufenthalt ab! | |
Learning Agreement GenehmigungMüssen die Learning Agreements bei der Wahl von Modulen aus unterschiedlichen Modulgruppen von unterschiedlichen Fachvertretern genehmigt werden?Wenn Sie auf Modulgruppen anrechnen lassen ist der Prüfungsausschuss zuständig nicht ein bestimmter Fachvertreter. Den Fachvertreter müssen Sie zum Beispiel dann unterschreiben lassen, wenn Sie die Äquivalenz zu einer Pflichtveranstaltung nachweisen wollen, die Sie in Bamberg auf Grund des Auslandsaufenthaltes nicht belegen können. | |