Learning Agreement

Mit wem schließe ich die Learning Agreements ab?

Für die Anrechnung von Kursen im Rahmen des Profilbildungsstudiums (WI, IISM) oder Internationale Erfahrung (SoSySc) ist der Prüfungsausschuss zuständig. Für alle anderen Anrechnungen (für WI, IISM und SoSySc über 30 ECTS hinaus, bzw. generell für AI) gilt:

  • Sie können mit einem zuständigen Fachvertreter über eine "Äquivalenzanrechnung" verhandeln,
    oder
  • vom Prüfungsausschuss die Anrechung auf einen geeigneten Wahlpflichtfächerkorb erwirken. Die Anrechnung auf Wahlpflichtkörbe ist prinzipiell sowohl für AI als auch für WI Studenten möglich.

Schließen Sie das Learning Agreement bitte VOR Ihrem Auslandsaufenthalt ab!
Hinterher können Sie selbstverständlich auch noch Anerkennungen beantragen, haben aber im Nachhinein ohne Learning Agreement keine Garantie, dass Ihnen diese gewährt wird. Wenn Sie nach Aufnahme ihres Auslandsstudiums feststellen, dass Sie die vereinbarten Kurse nicht belegen können, wenden Sie sich bitte umgehend (z.B. per email) mit Alternativvorschlägen an die Fachstudienberatung oder den Prüfungsausschuss, um Ihr Learning Agreement anzupassen.

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