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A

Anrechnung Fremdsprachenkurse im Ausland

Können meine ausländischen Fremdsprachenkurse im Studium angerechnet werden?

Ja!
In den Bachelorstudiengängen der WIAI sind im Kontextstudium in unterschiedlichem Umfang Leistungen in der Teilmodulgruppe "Fremdsprachen" zu erbringen (WI: 6-9 ECTS, AI: 0-18 ECTS, IISM: 12-15 ECTS, SoSySc: 0-16 ECTS). Hier gilt: Die Leistungen im Bereich "Fremdsprachen" sollen vorzugsweise auf den Bereich der Fachsprachen (z.B. der Wirtschaftsfremdsprachen) fallen. Fehlen bei den Studierenden für die Fachsprachen die nötigen Voraussetzungen oder liegen andere Gründe vor, wozu insbesondere Auslandsaufenthalt zählt oder ein Praktikum zu dem Sprachkenntnisse erforderlich sind, so können bis zu 6 ECTS-Punkte auch in allgemeinsprachlichen Veranstaltungen erbracht werden.


Anrechnungsbeschränkungen im Gelenkten Auslandsstudium

Gibt es beim Profilbildungsstudium (B1, B3) oder in der Internationalen Erfahrung (A8) Anrechnungsbeschränkungen?

Im Prinzip, ja !
Im "gelenkten" Auslandsstudium wird sichergestellt, dass sich die gewählten Kurse sinnvoll in Ihr Bamberger Studium einfügen und letztlich zu ihrem Studienabschluss inhaltlich beitragen. Kurse wie "Theory and Practice of Golfing", "Horsemanship", "Salsa Dance" werden Ihnen sicher nicht angerechnet. Ansonsten haben Sie jedoch große Freiheiten und können sich den Angeboten ihrer Gastgeber anpassen. Lassen Sie sich die gewählten Kurse in jedem Fall per Learning Agreements im Vorfeld bestätigen! Binden Sie auch die Fachstudienberatung frühzeitig ein!


Anrechnungsverfahren

 

Wie funktioniert die Anrechnung von Prüfungsleistungen?

Wenn Sie einen Auslandsstudienplatz erhalten und sich über das Studienangebot an der Auslandsuni informiert haben, stellen Sie sich einen individuellen Studienplan zusammen und schließen ein Learning Agreement ab. Nach der Rückkehr aus dem Ausland beantragen Sie mit den erworbenen Leistungsnachweisen (Transscript of Records) und dem Learning Agreement die Anerkennung Ihrer Prüfungsleistungen beim zuständigen Prüfungsausschuss.

--> Übersicht Anrechungsverfahren.



Ausland ohne Studium

Gibt es auch Auslandsaufenthalte ohne Studium?

Es besteht die Möglichkeit, Auslandpraktika (3-12 Monate Dauer) über ERASMUS zu fördern. Diese Förderung kann beim Akademischen Auslandsamt beantragt werden. Auch hier gilt allerdings, Ihren Praktikumsplatz müssen Sie sich selber suchen (Ausnahme sind Praktikantenplätze im Rahmen der Städtepartnerschaft Bamberg-Bedford GB).


D

Doppelanrechnung

Kann ich im Ausland auch Kurse belegen, für die ich in Bamberg bereits Studienleistungen erbracht habe?

Doppelverwertungen von inhaltlich gleichen oder überwiegend ähnlichen Studienleistungen sind nicht zulässig und in Ihrem eigenen Ausbildungsinteresse auch nicht sinnvoll.


F

Formulare Learning Agreements

Wo finde ich die Formulare für die Learning Agreements und zur Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen?

Die Formulare finden Sie unter folgenden Links:


Bachelor- und Masterstudiengang Angewandte Informatik:'

Seite des Prüfungsauschusses, Fomulare verfügbar im VC-Kurs

 

Bachelor Wirtschaftsinformatik, Master Wirtschaftsinformatik, Master Wirtschaftspädagogik/WI, Diplom Wirtschaftsinformatik
Diplom Wirtschaftspädagogik/WI:
Website des Prüfungsausschusses WI/IISM


Fremdsprachenkurse

Können meine ausländischen Fremdsprachenkurse im Studium angerechnet werden?

Ja!
In den Bachelorstudiengängen der WIAI sind im Kontextstudium in unterschiedlichem Umfang Leistungen in der Teilmodulgruppe "Fremdsprachen" zu erbringen (WI: 6-9 ECTS, AI: 0-18 ECTS, IISM: 12-15 ECTS, SoSySc: 0-16 ECTS). Hier gilt: Die Leistungen im Bereich "Fremdsprachen" sollen vorzugsweise auf den Bereich der Fachsprachen (z.B. der Wirtschaftsfremdsprachen) fallen. Fehlen bei den Studierenden für die Fachsprachen die nötigen Voraussetzungen oder liegen andere Gründe vor, wozu insbesondere Auslandsaufenthalt zählt oder ein Praktikum zu dem Sprachkenntnisse erforderlich sind, so können bis zu 6 ECTS-Punkte auch in allgemeinsprachlichen Veranstaltungen erbracht werden.


K

Kursanrechungen

Kann ich auch Kurse angerechnet bekommen, die inhaltlich nicht in Bamberg angeboten werden?

Im Prinzip, ja!
Voraussetzung ist, dass diese Kurse entweder im Profilbildungsstudium oder im Rahmen der Internationalen Erfahrung (max. 30 ECTS) verwertet werden oder auf Wahlpflichtkörbe anrechenbar sind. Im Unterschied zur Äquivalenzanrechnung muss sich die ausländische Studienleistung dann "nur" in einen Themenbereich einordnen lassen. Ob dies der Fall ist, entscheidet der Prüfungsausschuss.


L

Learning Agreement

Mit wem schließe ich die Learning Agreements ab?

Für die Anrechnung von Kursen im Rahmen des Profilbildungsstudiums (WI, IISM) oder Internationale Erfahrung (SoSySc) ist der Prüfungsausschuss zuständig. Für alle anderen Anrechnungen (für WI, IISM und SoSySc über 30 ECTS hinaus, bzw. generell für AI) gilt:

  • Sie können mit einem zuständigen Fachvertreter über eine "Äquivalenzanrechnung" verhandeln,
    oder
  • vom Prüfungsausschuss die Anrechung auf einen geeigneten Wahlpflichtfächerkorb erwirken. Die Anrechnung auf Wahlpflichtkörbe ist prinzipiell sowohl für AI als auch für WI Studenten möglich.

Schließen Sie das Learning Agreement bitte VOR Ihrem Auslandsaufenthalt ab!
Hinterher können Sie selbstverständlich auch noch Anerkennungen beantragen, haben aber im Nachhinein ohne Learning Agreement keine Garantie, dass Ihnen diese gewährt wird. Wenn Sie nach Aufnahme ihres Auslandsstudiums feststellen, dass Sie die vereinbarten Kurse nicht belegen können, wenden Sie sich bitte umgehend (z.B. per email) mit Alternativvorschlägen an die Fachstudienberatung oder den Prüfungsausschuss, um Ihr Learning Agreement anzupassen.


Learning Agreement Genehmigung

Müssen die Learning Agreements bei der Wahl von Modulen aus unterschiedlichen Modulgruppen von unterschiedlichen Fachvertretern genehmigt werden?

Wenn Sie auf Modulgruppen anrechnen lassen ist der Prüfungsausschuss zuständig nicht ein bestimmter Fachvertreter. Den Fachvertreter müssen Sie zum Beispiel dann unterschreiben lassen, wenn Sie die Äquivalenz zu einer Pflichtveranstaltung nachweisen wollen, die Sie in Bamberg auf Grund des Auslandsaufenthaltes nicht belegen können.



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