ECTS-Punkte Anwendungsfächer

Re: ECTS-Punkte Anwendungsfächer

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Hallo Herr Petendi,

an dieser Stelle gelten sehr klare Regelungen:
  • Die ECTS-Punkte werden von der anbietenden Institution (Fakultät, Fach, Lehreinheit) festgelegt.
  • Anpassungen über die Zeit hinweg sind dabei durchaus möglich.
  • Die ECTS-Punkte spiegeln den Aufwand bei den Studierenden wieder (1 ECTS-Punkte entspricht einem erwarteten Aufwand von 30 Stunden bei einem durchschnittlichen Studierenden).
Für uns zählt also die ECTS-Punktezahl, die auf dem Schein steht. Hiervon sind keine Ausnahmen möglich.

Wo an dieser Stelle in begründeten Fällen aber ein gewisser Spielraum gesehen werden kann, ist die Rahmenbedingung "Module im Umfang von mindestens 12 CP aus dem Angebot von mindestens 2 der nachstehenden Fächer" aus der Modultabelle. Wenn ein Student oder eine Studentin nachweisen kann, dass zum Zeitpunkt der Studienplanung diese Bedingung erfüllt gewesen wäre, sich durch nachträgliche Veränderungen im Angebot aber nun Probleme ergeben, dann kann auf Antrag von der "2 x min. 12 CP"-Regel abgesehen werden, wenn sich sonst unzumutbare Verzögerungen im Studienverlauf ergeben würden. In Ihrem Fall würde dies bedeuten, dass auf Antrag die fehlenden 2 CP (2 x 5 CP statt wie beabsichtigt 2 x 6 CP) in einem beliebigen Anwendungsfach erbracht werden können.

Beste Grüße,

Andreas Henrich