ECTS-Punkte Anwendungsfächer

ECTS-Punkte Anwendungsfächer

von gelöscht -
Anzahl Antworten: 1
Hallo,

ich habe eine Frage bzgl. der ECTS-Punkte von Veranstaltungen anderer Fakultäten.
Konkret geht es um folgenden Sachverhalt (, der soweit ich weiß auch noch andere betrifft):
ich will in diesem und nächsten Semester Veranstaltungen in Geographie einbringen (Kulturgeographie I und II). Nun ist es so, dass diese die ganzen letzten Semester immer mit je 6 ECTS veranschlagt wurden (soweit ich es noch in Erinnerung habe, war dies auch lange Zeit hier im Kurs als Empfehlung für Veranstaltungen in diesem Anwendungsfach genau so gestanden).
Seit diesem Semester sind die erreichbaren Punkte für die selben Veranstaltungen jeweils nur noch mit 5 ECTS veranschlagt, was meine Planung mit diesen 2 Veranstaltungen meine Anwendungsfächer abzuschließen zerstören würde...

Meine Frage ist deshalb, wie dies bei der Anrechnung als Anwendungsfach gehandhabt wird?
Bekommt man in diesem Fall nur die 5 ECTS angerechnet oder zählt für uns noch die Regelung der letzten Semester?

Gruß,
Jan
Als Antwort auf gelöscht

Re: ECTS-Punkte Anwendungsfächer

von gelöscht -
Hallo Herr Petendi,

an dieser Stelle gelten sehr klare Regelungen:
  • Die ECTS-Punkte werden von der anbietenden Institution (Fakultät, Fach, Lehreinheit) festgelegt.
  • Anpassungen über die Zeit hinweg sind dabei durchaus möglich.
  • Die ECTS-Punkte spiegeln den Aufwand bei den Studierenden wieder (1 ECTS-Punkte entspricht einem erwarteten Aufwand von 30 Stunden bei einem durchschnittlichen Studierenden).
Für uns zählt also die ECTS-Punktezahl, die auf dem Schein steht. Hiervon sind keine Ausnahmen möglich.

Wo an dieser Stelle in begründeten Fällen aber ein gewisser Spielraum gesehen werden kann, ist die Rahmenbedingung "Module im Umfang von mindestens 12 CP aus dem Angebot von mindestens 2 der nachstehenden Fächer" aus der Modultabelle. Wenn ein Student oder eine Studentin nachweisen kann, dass zum Zeitpunkt der Studienplanung diese Bedingung erfüllt gewesen wäre, sich durch nachträgliche Veränderungen im Angebot aber nun Probleme ergeben, dann kann auf Antrag von der "2 x min. 12 CP"-Regel abgesehen werden, wenn sich sonst unzumutbare Verzögerungen im Studienverlauf ergeben würden. In Ihrem Fall würde dies bedeuten, dass auf Antrag die fehlenden 2 CP (2 x 5 CP statt wie beabsichtigt 2 x 6 CP) in einem beliebigen Anwendungsfach erbracht werden können.

Beste Grüße,

Andreas Henrich