Hallo Herr Herrmannsdörfer,
ich sehe da eigentlich nur die Möglichkeit im Profilbildungsstudium in den Varianten 1 und 2.
Ggf. könnte in einer mit dem Fachvertreter abgesprochenen begründeten Ausnahme noch eine Anerkennung im Wahlpflichtbereich der Gruppe "A2) Teilprüfungen im Fachstudium Informatik" denkbar sein.
Beste Grüße,
Andreas Henrich
PS: Die FPO, auf die ich mich bezogen habe, habe ich angehängt.