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Studienbeiträge und Beurlaubung

Muss ich im Ausland meine Bamberger Studienbeiträge weiter zahlen?

Wenn Sie sich während Ihres Auslandsaufenthaltes in Bamberg beurlauben lassen, brauchen Sie keine Studienbeiträge zu entrichten (Studentenwerksbeitrag, Verwaltungskostenbeitrag, Semesterticket bleiben aber weiterhin fällig). Die Beurlaubung bleibt bestehen, selbst wenn Sie nach der Rückkehr nach Bamberg Studienleistungen und Fachsemester angerechnet bekommen. Sie müssen also keine Studienbeiträge rückwirkend nachzahlen, wenn sich Ihre Fachsemesterzahl durch das Auslandsstudium erhöht.


Studienleistungen über 30 ECTS

Was passiert mit ECTS Punkten, welche über den im Profilbildungsstudium einzubringenden 30 ECTS liegen?

Solche können Sie zusätzlich im Umfang bis zu 30 ECTS anrechnen lassen. Auch hier gilt: dies geht über Modulgruppen- oder als Äquivalenzanrechnung auf ein bestimmtes Bamberger Modul. Letzteres wird eher selten der Fall sein.