FAQs
Häufig gestellte Fragen und zugehörige Antworten
Special | A | Á | B | C | D | Ð | E | F | G | H | I | Í | J | K | L | M | N | O | Ó | P | Q | R | S | T | U | Ú | V | W | X | Y | Ý | Z | Æ | Ø | ALL
A |
---|
Anrechnungsbeschränkungen im Gelenkten AuslandsstudiumGibt es beim Profilbildungsstudium (B1, B3) oder in der Internationalen Erfahrung (A8) Anrechnungsbeschränkungen?Im Prinzip, ja ! | |
Anrechnungsverfahren
Wie funktioniert die Anrechnung von Prüfungsleistungen?Wenn Sie einen Auslandsstudienplatz erhalten und sich über das Studienangebot an der Auslandsuni informiert haben, stellen Sie sich einen individuellen Studienplan zusammen und schließen ein Learning Agreement ab. Nach der Rückkehr aus dem Ausland beantragen Sie mit den erworbenen Leistungsnachweisen (Transscript of Records) und dem Learning Agreement die Anerkennung Ihrer Prüfungsleistungen beim zuständigen Prüfungsausschuss. --> Übersicht Anrechungsverfahren. | |
Ausland ohne StudiumGibt es auch Auslandsaufenthalte ohne Studium?Es besteht die Möglichkeit, Auslandpraktika (3-12 Monate Dauer) über ERASMUS zu fördern. Diese Förderung kann beim Akademischen Auslandsamt beantragt werden. Auch hier gilt allerdings, Ihren Praktikumsplatz müssen Sie sich selber suchen (Ausnahme sind Praktikantenplätze im Rahmen der Städtepartnerschaft Bamberg-Bedford GB). | |