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A

Anrechnung Fremdsprachenkurse im Ausland

Können meine ausländischen Fremdsprachenkurse im Studium angerechnet werden?

Ja!
In den Bachelorstudiengängen der WIAI sind im Kontextstudium in unterschiedlichem Umfang Leistungen in der Teilmodulgruppe "Fremdsprachen" zu erbringen (WI: 6-9 ECTS, AI: 0-18 ECTS, IISM: 12-15 ECTS, SoSySc: 0-16 ECTS). Hier gilt: Die Leistungen im Bereich "Fremdsprachen" sollen vorzugsweise auf den Bereich der Fachsprachen (z.B. der Wirtschaftsfremdsprachen) fallen. Fehlen bei den Studierenden für die Fachsprachen die nötigen Voraussetzungen oder liegen andere Gründe vor, wozu insbesondere Auslandsaufenthalt zählt oder ein Praktikum zu dem Sprachkenntnisse erforderlich sind, so können bis zu 6 ECTS-Punkte auch in allgemeinsprachlichen Veranstaltungen erbracht werden.


Anrechnungsbeschränkungen im Gelenkten Auslandsstudium

Gibt es beim Profilbildungsstudium (B1, B3) oder in der Internationalen Erfahrung (A8) Anrechnungsbeschränkungen?

Im Prinzip, ja !
Im "gelenkten" Auslandsstudium wird sichergestellt, dass sich die gewählten Kurse sinnvoll in Ihr Bamberger Studium einfügen und letztlich zu ihrem Studienabschluss inhaltlich beitragen. Kurse wie "Theory and Practice of Golfing", "Horsemanship", "Salsa Dance" werden Ihnen sicher nicht angerechnet. Ansonsten haben Sie jedoch große Freiheiten und können sich den Angeboten ihrer Gastgeber anpassen. Lassen Sie sich die gewählten Kurse in jedem Fall per Learning Agreements im Vorfeld bestätigen! Binden Sie auch die Fachstudienberatung frühzeitig ein!


Anrechnungsverfahren

 

Wie funktioniert die Anrechnung von Prüfungsleistungen?

Wenn Sie einen Auslandsstudienplatz erhalten und sich über das Studienangebot an der Auslandsuni informiert haben, stellen Sie sich einen individuellen Studienplan zusammen und schließen ein Learning Agreement ab. Nach der Rückkehr aus dem Ausland beantragen Sie mit den erworbenen Leistungsnachweisen (Transscript of Records) und dem Learning Agreement die Anerkennung Ihrer Prüfungsleistungen beim zuständigen Prüfungsausschuss.

--> Übersicht Anrechungsverfahren.



Ausland ohne Studium

Gibt es auch Auslandsaufenthalte ohne Studium?

Es besteht die Möglichkeit, Auslandpraktika (3-12 Monate Dauer) über ERASMUS zu fördern. Diese Förderung kann beim Akademischen Auslandsamt beantragt werden. Auch hier gilt allerdings, Ihren Praktikumsplatz müssen Sie sich selber suchen (Ausnahme sind Praktikantenplätze im Rahmen der Städtepartnerschaft Bamberg-Bedford GB).