Wenn mir zum Beispiel in einem Pflichtbereich in dem insgesamt 24 ECTS zu erbringen sind noch ein Modul mit 6 ECTS fehlt, kann ich dann entweder ein an der ausländischen Universität entsprechendes Modul als Ersatz anrechen lassen (Äquivalenzanrechnung) oder ein beliebiges Modul mit 6 ECTS, welches in die Modulgruppe passt?
Wenn der Pflichtbereich keine Auswahl an Modulen lässt, dann macht er die aufgeführten 24 ECTS Bamberger Module im Prinzip auch verpflichtend. In diesem Falle kann nur eine Äquivalenzanrechnung zustande kommen. Sind jedoch Wahlmöglichkeiten vorgesehen, könnten Sie versuchen, auf Antrag an den Prüfungsausschuss (PA) eine Modulgruppenanrechnung zu erwirken. Eine Erfolgsgarantie gibt es allerdings nicht.