Hallo!
Eine Frage zum Posting "Ablauf bei individuellen Ausnahmen von der Modultabelle": Wie verhält es sich mit dem Kurs "Theorie Verteilter Systeme" von Dr. AGuado an Stelle der Veranstaltung zu Verteilten Systemen von Prof. Wirtz? Ein Kommilitone und ich haben die Theorie-Veranstaltung belegt; und weil wir wussten, dass schon Studenten vor uns diese Veranstaltung belegt hatten, haben wir uns um den Platz in der Modultabelle noch keine Gedanken gemacht.
Handelt es sich bei dieser Option schon um eine "offizielle" Ausnahme, oder müssen wir noch etwas unternehmen? Angemeldet haben wir uns über FlexNow.
Viele Grüße, Marius Raab
Frage zum Posting "Ablauf bei individuellen Ausnahmen von der Modultabelle"
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Re: Frage zum Posting "Ablauf bei individuellen Ausnahmen von der Modultabelle"
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Hallo Herr Raab,
vielen Dank für Ihre Frage, die mir nochmals die Möglichkeit zu einer Klarstellung gibt:
Es gilt also:
Andreas Henrich
PS: Im konkreten Einzelfall sehe ich allerdings keine grundsätzlichen Probleme. Sie sollten aber möglichst bald individuell Anträge stellen.
vielen Dank für Ihre Frage, die mir nochmals die Möglichkeit zu einer Klarstellung gibt:
- Gültig ist die aktuelle Modultabelle.
- Ausnahmen sind in begründeten Fällen auf Antrag möglich (APO § 6 Abs. 4 in Verbindung mit den entspr. § der FPOs).
- Wichtig ist dabei, dass die Begründung natürlich individuell schlüssig sein muss (zum Beispiel gezielte Vorbereitung auf eine Abschlussarbeit in einem bestimmten Bereich oder gezielt gewählte Fächerkombination, die durch eine Veranstaltung abgerundet wird, die nicht in der Modultabelle vorgesehen ist).
- In diesem Sinn kann also insbesondere nicht davon ausgegangen werden, dass ein Modul, das in einem Fall anrechenbar war, auch in einem anderen Fall anrechenbar sein wird. Es hängt vom Einzelfall ab.
Es gilt also:
- Wenn etwas in der Modultabelle steht, ist es wählbar.
- Wenn es eine entsprechende Information des Prüfungsausschusses über die allgemeine Anrechenbarkeit gibt, ist ein Modul wählbar.
- In allen anderen Fällen sollten Sie zu Ihrer Sicherheit vorab einen begründeten Antrag beim Prüfungsausschuss stellen. Dazu können Sie gerne auf die Formulare in diesem Kurs zurückgreifen.
Andreas Henrich
PS: Im konkreten Einzelfall sehe ich allerdings keine grundsätzlichen Probleme. Sie sollten aber möglichst bald individuell Anträge stellen.