Alle WIAI-Studiengänge (Studienbeginn vor dem WiSe 2011/12): neue APO

Alle WIAI-Studiengänge (Studienbeginn vor dem WiSe 2011/12): neue APO

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Studiengänge Ba AI, Ma AI, Ma CitH

Liebe Studentinnen und Studenten,

zum 30.09.2011 ist eine Änderungssatzung der APO in Kraft getreten. Für alle Studentinnen und Studenten in Studiengängen der Fakultät WIAI gilt ab sofort:

  • Die Versuchszählung von Prüfungen wurde abgeschafft: § 11 (4): Eine nicht bestandene Prüfungsleistung kann innerhalb der Höchststudiendauer gemäß § 30 Abs. 2 StuFPO einmal oder mehrmals wiederholt werden. Eine nicht bestandene Bachelor- bzw. Masterarbeit kann gemäß § 18 einmal wiederholt werden.
    Es gibt damit auch keine Zwangsanmeldung für Prüfungen mehr. Sie müssen sich nun in jedem Semester für jede Prüfung selbständig anmelden, auch wenn es sich um eine Wiederholungsprüfung handeln sollte.
  • Freiversuche fallen für Studierende mit Studienbeginn nach dem 1.10.2011 weg.
    Die bisherige Regelung zu Freiversuchen hat für Studierende mit Studienbeginn vor dem 1.10.2011 weiterhin Bestand.

Die Änderungen in der APO ziehen Änderungen in den StuFPOs nach sich. Daher wurden auch Änderungssatzungen der StuFPOs in Kraft gesetzt. In den StuFPOs sind Übergangsregelungen enthalten. Das bedeutet, dass Sie Ihr Studium nach der bisherigen Fassung beenden. Insbesondere die in den Bachelorstudiengängen neu eingeführte Studienfortschrittskontrolle (§34, Abs. 4) gilt für Sie nur, wenn Sie in die geänderte StuFPO wechseln. Auf Antrag beim Prüfungsausschuss ist ein Wechsel möglich.

Außerdem wurden die Modultabellen und die Modulhandbücher aktualisiert. Das erweiterte Modulangebot gilt für alle Studentinnen und Studenten.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Henrich (stellv. Vors. des Prüfungsausschusses AI)

Hinweis: Beachten Sie bitte, dass von der Verwaltung bisher nur die Änderungssatzungen veröffentlicht sind und diese Satzungen noch nicht in die vollständigen Lesefassungen der Ordnungen eingebracht wurden. Dies schränkt nicht die Gültigkeit der Änderungen ein, sondern lediglich die Übersichtlichkeit.