Zum Übergang vom Bachelor zum Master

Zum Übergang vom Bachelor zum Master

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Liebe Studentinnen und Studenten,

es kommen immer wieder Fragen zum Übergang vom Bachelor- in den Masterstudiengang auf. Dieser Übergang ist in der FPO zum Master AI geregelt. Relevant ist hier insbesondere
  • "§ 33 Spezielle Voraussetzungen für die Zulassung zur Masterprüfung" sowie der
  • "Anhang 3 (zu § 33) Eignungsfeststellungsverfahren für die Master-Studiengänge der Fakultät Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik der Universität Bamberg".
Die Formulierung in § 33 (1) und (2) FPO: "... mit einem in der Regel mindestens mit 'gut' bewerteten Bachelor-Abschluss ..." ist vor dem Hintergrund von § 10 (5) APO zu lesen "... über 1,5 bis 2,5: gut ...".

Beim Übergang kann es natürlich zu der Situation kommen, dass das Zeugnis zum Bachelorstudiengang zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt. Hierzu sind unter "2. Durchführung des Eignungsfeststellungsverfahrens" im Anhang 3 der FPO für den Master AI entsprechende Regelungen vorgesehen.

In allen Zweifelsfällen und mit allen Fragen sollten Sie sich an die Fachstudienberatung wenden.

Beste Grüße,

Andreas Henrich