Mit dem heutigen Datum finden Sie in den 'FAQ für Studierende' auf der Homepage folgende Information:
In
Prüfungen gilt grundsätzlich die 3G+-Regelung. An der Universität
Bamberg gehen wir aber aktuell davon aus, dass aufgrund äußerst
eingeschränkter Kapazitäten für PCR-Tests im Raum Bamberg und
entsprechend langer Dauer bis zum Vorliegen des Ergebnisses Studierende
zu Prüfungen nicht rechtzeitig einen PCR-Testnachweis erlangen können.
Studierende, die das 2G-Merkmal nicht erfüllen, können daher bis auf
weiteres auch nach Vorlage eines gültigen negativen
Antigen-Schnelltests, der durch eine entsprechende Teststelle
durchgeführt wurde, an Prüfungen teilnehmen.
Als Nachweis bei Prüfungen sind folgende Tests gültig und zugelassen:
- PCR-Test
- PoC-PCR-Test oder ein Test mittels weiterer Methoden der
- NAT-Technik (Nukleinsäureamplifikationstechnik)
- Antigen-Schnelltests einer offiziellen Teststelle
Viele Grüße
Johanna Grasser