Welche Art von Test muss bei der Klausur am 27.01.2022 vorgelegt werden?

Welche Art von Test muss bei der Klausur am 27.01.2022 vorgelegt werden?

von Johanna Grasser -
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Mit dem heutigen Datum finden Sie in den 'FAQ für Studierende' auf der Homepage folgende Information:

In Prüfungen gilt grundsätzlich die 3G+-Regelung. An der Universität Bamberg gehen wir aber aktuell davon aus, dass aufgrund äußerst eingeschränkter Kapazitäten für PCR-Tests im Raum Bamberg und entsprechend langer Dauer bis zum Vorliegen des Ergebnisses Studierende zu Prüfungen nicht rechtzeitig einen PCR-Testnachweis erlangen können. Studierende, die das 2G-Merkmal nicht erfüllen, können daher bis auf weiteres auch nach Vorlage eines gültigen negativen Antigen-Schnelltests, der durch eine entsprechende Teststelle durchgeführt wurde, an Prüfungen teilnehmen.

Als Nachweis bei Prüfungen sind folgende Tests gültig und zugelassen:

  • PCR-Test
  • PoC-PCR-Test oder ein Test mittels weiterer Methoden der
  • NAT-Technik (Nukleinsäureamplifikationstechnik)
  • Antigen-Schnelltests einer offiziellen Teststelle

Viele Grüße

Johanna Grasser