Liebe Studierenden,
zum 1. April wurde die Allgemeine Prüfungsordnung geändert.
Die wichtigsten Änderungen betreffen die Regelung zu Plagiatsprüfungen von schriftlichen Arbeiten. Das bedeutet für die Abgabe von Abschluss- wie auch Seminararbeiten ab sofort:
- Zu jedem schriftlichen Exemplar (im Fall von Abschlussarbeiten: 2 gebundene Exemplare) ist eine digitale Fassung abzugeben. Aus der digitalen Fassung dürfen keine personenbezogenen Daten der Autorin/des Autors hervorgehen. Das bedeutet, dass der inhaltliche Teil der Arbeit (abgesehen von Deckblatt und Eigenständigkeitserklärung) keine personenbezogenen Daten enthalten darf. Beispielsweise darf in Kopf- oder Fußzeilen nicht der Name der Bearbeiterin/des Bearbeiters genannt werden.
- Die Erklärung auf dem letzten Blatt der Arbeit wird erweitert. Neben der gewohnten Erklärung zur selbstständigen Verfassung muss sie nun auch einen Passus bzgl. einer möglichen Plagiatsprüfung enthalten. Die Erklärung muss nun lauten:
"Ich erkläre hiermit gemäß § 9 Abs. 12 APO, dass ich die vorstehende Bachelorarbeit/Masterarbeit/Seminararbeit/... selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Des Weiteren erkläre ich, dass die digitale Fassung der gedruckten Ausfertigung der Bachelorarbeit/Masterarbeit/Seminararbeit/... ausnahmslos in Inhalt und Wortlaut entspricht und zur Kenntnis genommen wurde, dass diese digitale Fassung einer durch Software unterstützten, anonymisierten Prüfung auf Plagiate unterzogen werden kann."
Beachten Sie bei der Abgabe von Abschlussarbeiten unbedingt die geänderten Informationen des Prüfungsamts auf der Thema-Bestätigung, dort finden Sie u.a. auch nochmals den Wortlaut der Erklärung.
Viele Grüße,
Ines Häuser