Der Prüfungsauschussvorsitzende der WI/IISM/WipädWI ist der Zeichnungsberechtigte für die gesamte Fakultät hinsichtlich des
BAföGs. Falls Sie Leistungen beziehen und eine Leistungsbescheinigung
(Formblatt 5) benötigen, finden Sie das Prozedere sowie die
Berechnungsgrundlage hier: https://www.uni-bamberg.de/wiai/pruefungsausschuesse/pruefungsausschuss-wi-iism-und-wipaed-wi/bafoeg-bescheinigungen/.
Hier das Wichtigste diesbezüglich in Kürze:
- Bitte richten Sie die
Anfrage an den ServicedeskWI.
- Bitte reichen Sie das
Formblatt 5 immer mit vorausgefülltem Kopf ein.
- Für Studierende in den Fächern WI/IISM/WipädWi entfällt die Vorlage eines Leistungsnachweises, weil das Servicedesk dies selbst in FlexNow einsehen kann.