Avsnittsöversikt

    • Der Prüfungsauschussvorsitzende der WI/IISM/WipädWI ist der Zeichnungsberechtigte für die gesamte Fakultät hinsichtlich des BAföGs. Falls Sie Leistungen beziehen und eine Leistungsbescheinigung (Formblatt 5) benötigen, finden Sie das Prozedere sowie die Berechnungsgrundlage hier: https://www.uni-bamberg.de/wiai/pruefungsausschuesse/pruefungsausschuss-wi-iism-und-wipaed-wi/bafoeg-bescheinigungen/.

      Hier das Wichtigste diesbezüglich in Kürze:

      • Bitte richten Sie die Anfrage an den ServicedeskWI.
      • Bitte reichen Sie das Formblatt 5 immer mit vorausgefülltem Kopf ein.
      • Für Studierende in den Fächern WI/IISM/WipädWi entfällt die Vorlage eines Leistungsnachweises, weil das Servicedesk dies selbst in FlexNow einsehen kann.