Abschnittsübersicht

  • Die prüfungsrelevanten Inhalte zur Fachwissenschaft sind in dem Paragraphen §40 der LPO verankert.


    Prüfungsrelevante Inhalte werden in unseren Seminaren und Vorlesungen an der Professur für Arbeitswissenschaft behandelt. Die dort angegebene Literatur gilt es zum Erwerb und zur Vertiefung der prüfungsrelevanten Inhalte zu studieren. Im Ersten Staatsexamen werden die prüfungsrelevanten Inhalte zur Fachwissenschaft in Form unterschiedlicher Fragestellungen geprüft. Zur Sensibilisierung möglicher Fragestellungen dienen primär ehemalige Staatsexamensprüfungen. Für Ihren Lern- und Sensibilisierungsprozess kann es außerdem hilfreich sein, selbstständig mögliche Fragen zu den verschiedenen prüfungsrelevanten Inhalten zu entwickeln.

    Sie wählen für das Staatsexamen zwischen Arbeit oder Beruf und zwischen Technik oder Wirtschaft.