Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum (gem. §34 LPO I) findet im Zeitraum von Montag, 26.02.2024 bis längstens Freitag, 22.03.2024 statt. Das Praktikum sollte eine Dauer von drei Wochen nicht unterschreiten und im Umfang von 75 bis 80 Stunden absolviert werden.

Wir bitten Sie die vollständig ausgefüllte Bescheinigung und die Verschwiegenheitspflicht nach Abschluss des Praktikums als Abgabe zur Aufgabe hochzuladen. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie auch unsere neue Funktion der abschließenden Praktikumsbeurteilung nutzen.

Unsere Lehramtsstudierende sind dazu angehalten jederzeit Ihren Anweisungen Folge zu leisten. Zudem wurden alle Praktikumsteilnehmenden darauf hingewiesen, dass sich die Anwesenheit im Praktikumszeitraum nach den Stundenplänen und den organisatorischen Vorgaben sowie den dienstlichen Terminen der Praktikumslehrkräfte richtet. Jegliche Nebentätigkeiten sind kein Hinderungsgrund im Praktikum.

Weiter wurden unsere Studierende darüber informiert, dass im Zuge der lehramtsbezogenen Schulpraktika ein Nachweis des Masernimmunstatus Voraussetzung für die Schulhausbetretung und für die künftige Laufbahn als Lehrkraft verpflichtend ist. Aus diesem Grund stellen wir im Praktikumsamt aktuell nach Prüfung entsprechender Belege einen Nachweis für unsere Lehramtsstudierende, die planen in kommenden Schuljahr ein Praktikum zu absolvieren, aus. Um sicherzustellen, dass ausreichender Masernschutz besteht, muss der entsprechende Nachweis am ersten Tag des Praktikums an der Einsatzschule vorgelegt werden.

Wir danken Ihnen für die kooperative Zusammenarbeit und wünschen Ihnen einen erfolgreichen Verlauf des Praktikums.

Bei Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.


Zuletzt geändert: Montag, 27. November 2023, 12:11