Erkranken Praktikumsteilnehmende während des Praktikums für eine
überschaubaren Anzahl von Tagen, sollte Ihnen eine
Arbeitunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt und die Tage nachgeholt
werden. Im pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum zeitnah im Anschluss
an den Praktikumszeitraum, im studienbegleitenden rRaktikum, noch im
Praktikumszeitraum.