Einen gewissen Gerechtigkeitssinn scheint es in allen menschlichen Gesellschaften zu allen Zeiten zu geben. Nichtsdestotrotz kommt es immer wieder und überall, aber auch mehr oder weniger zu Ungerechtigkeiten. Eine explizite Gerechtigkeitstheorie vermag das jeweils praktisch vorherrschende Gerechtigkeitsverständnis auf seine Stichhaltigkeit hin zu reflektieren und ggf. zu kritisieren.

In diesem Seminar werden zwei konkurrierende Gerechtigkeitstheorien untersucht: Die erste wird der naturrechtlichen Tradition zugeordnet und bestimmt mit Rückgriff auf Aristoteles die Debatte im Hochmittelalter, die zweite etabliert sich in der frühen Neuzeit gerade in Abgrenzung zur Scholastik, deutet den Begriff des Naturrechts neu aus und argumentiert kontraktualistisch. Dazu lesen wir kurze Auszüge aus den einschlägigen Texten von Aristoteles, Albertus Magnus, Thomas von Aquin, Thomas Hobbes und Baruch de Spinoza, vergleichen ihre Ansätze miteinander und beurteilen sie auf ihre jeweilige Überzeugungskraft hin. Das Seminar ist für Anfänger geeignet.

Nach einer einführenden Erläuterung durch den Dozenten werden die zu lesenden Textausschnitte zusammen mit wöchentlichen Arbeitsaufträgen im VC zur Verfügung gestellt. Eine gemeinsame Diskussion schriftlich im VC erfolgen bzw. im zwei Wochentakt, sobald ein Autor erarbeitet wurde, über virtuelle Gesprächssitzungen. Näheres dazu im VC-Kurs, sobald dieser online ist. Der Leistungsnachweis wird wie gewohnt durch einen Essay erbracht.

Das ursprünglich einstündig nach dem Seminar geplante fakultative Vertiefungstutorium wird voraussichtlich am Ende der Vorlesungszeit in einer zweitätigen Blockveranstaltung nachgeholt. Näheres dazu im Laufe des Semesters.
Semester: 2020 Sommersemester