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ANRECHNUNG

Anrechnung Fremdsprachenkurse im Ausland

Können meine ausländischen Fremdsprachenkurse im Studium angerechnet werden?

Ja!
In den Bachelorstudiengängen der WIAI sind im Kontextstudium in unterschiedlichem Umfang Leistungen in der Teilmodulgruppe "Fremdsprachen" zu erbringen (WI: 6-9 ECTS, AI: 0-18 ECTS, IISM: 12-15 ECTS, SoSySc: 0-16 ECTS). Hier gilt: Die Leistungen im Bereich "Fremdsprachen" sollen vorzugsweise auf den Bereich der Fachsprachen (z.B. der Wirtschaftsfremdsprachen) fallen. Fehlen bei den Studierenden für die Fachsprachen die nötigen Voraussetzungen oder liegen andere Gründe vor, wozu insbesondere Auslandsaufenthalt zählt oder ein Praktikum zu dem Sprachkenntnisse erforderlich sind, so können bis zu 6 ECTS-Punkte auch in allgemeinsprachlichen Veranstaltungen erbracht werden.


Anrechnungsbeschränkungen im Gelenkten Auslandsstudium

Gibt es beim Profilbildungsstudium (B1, B3) oder in der Internationalen Erfahrung (A8) Anrechnungsbeschränkungen?

Im Prinzip, ja !
Im "gelenkten" Auslandsstudium wird sichergestellt, dass sich die gewählten Kurse sinnvoll in Ihr Bamberger Studium einfügen und letztlich zu ihrem Studienabschluss inhaltlich beitragen. Kurse wie "Theory and Practice of Golfing", "Horsemanship", "Salsa Dance" werden Ihnen sicher nicht angerechnet. Ansonsten haben Sie jedoch große Freiheiten und können sich den Angeboten ihrer Gastgeber anpassen. Lassen Sie sich die gewählten Kurse in jedem Fall per Learning Agreements im Vorfeld bestätigen! Binden Sie auch die Fachstudienberatung frühzeitig ein!


Anrechnungsverfahren

 

Wie funktioniert die Anrechnung von Prüfungsleistungen?

Wenn Sie einen Auslandsstudienplatz erhalten und sich über das Studienangebot an der Auslandsuni informiert haben, stellen Sie sich einen individuellen Studienplan zusammen und schließen ein Learning Agreement ab. Nach der Rückkehr aus dem Ausland beantragen Sie mit den erworbenen Leistungsnachweisen (Transscript of Records) und dem Learning Agreement die Anerkennung Ihrer Prüfungsleistungen beim zuständigen Prüfungsausschuss.

--> Übersicht Anrechungsverfahren.



Doppelanrechnung

Kann ich im Ausland auch Kurse belegen, für die ich in Bamberg bereits Studienleistungen erbracht habe?

Doppelverwertungen von inhaltlich gleichen oder überwiegend ähnlichen Studienleistungen sind nicht zulässig und in Ihrem eigenen Ausbildungsinteresse auch nicht sinnvoll.


Kursanrechungen

Kann ich auch Kurse angerechnet bekommen, die inhaltlich nicht in Bamberg angeboten werden?

Im Prinzip, ja!
Voraussetzung ist, dass diese Kurse entweder im Profilbildungsstudium oder im Rahmen der Internationalen Erfahrung (max. 30 ECTS) verwertet werden oder auf Wahlpflichtkörbe anrechenbar sind. Im Unterschied zur Äquivalenzanrechnung muss sich die ausländische Studienleistung dann "nur" in einen Themenbereich einordnen lassen. Ob dies der Fall ist, entscheidet der Prüfungsausschuss.


Modulgruppenanrechnung

Muss man Kurse an der ausländischen Universität wählen, welche sich direkt mit Kursen in Bamberg decken oder kann man Module wählen, die nur in die einzelnen Modulgruppen passen?

Beides ist möglich und kann im Formular zum Learning Agreement angegeben werden. Die Modulgruppenanrechnung ist am einfachsten, da Sie hierfür nicht die Unterschrift des Fachvertreters benötigen. Beachten Sie, dass das Profilbildungsstudium (BSc WI, IISM) und Internationale Erfahrung (BSc SoSySc) eine eigene Modulgruppe bildet. Das heißt, Anrechnungen im "Gelenkten Auslandsstudium" sind stets Modulgruppenanrechnungen.


Pflichtbereich Anrechung

Wenn mir zum Beispiel in einem Pflichtbereich in dem insgesamt 24 ECTS zu erbringen sind noch ein Modul mit 6 ECTS fehlt, kann ich dann entweder ein an der ausländischen Universität entsprechendes Modul als Ersatz anrechen lassen (Äquivalenzanrechnung) oder ein beliebiges Modul mit 6 ECTS, welches in die Modulgruppe passt?

Wenn der Pflichtbereich keine Auswahl an Modulen lässt, dann macht er die aufgeführten 24 ECTS Bamberger Module im Prinzip auch verpflichtend. In diesem Falle kann nur eine Äquivalenzanrechnung zustande kommen. Sind jedoch Wahlmöglichkeiten vorgesehen, könnten Sie versuchen, auf Antrag an den Prüfungsausschuss (PA) eine Modulgruppenanrechnung zu erwirken. Eine Erfolgsgarantie gibt es allerdings nicht.


Profilbildung und Internationale Erfahrung

Muss man im Profilbildungsstudium (StuFPO B3, Gelenktes Auslandsstudium, BSc WI, StFPO B1 BSC IISM) oder im Bereich Internationale Erfahrung (StuFPO A8, SoSySc) Kurse an der Ausländischen Universität suchen, welche sich direkt mit Kursen in Bamberg decken oder kann man Module wählen, welche nur in die einzelnen Modulgruppen passen?

Im Profilbildungsstudium B1/B3 oder Internationale Erfahrung A8 sind Sie nicht an die fachlich festgelegten anderen Modulgruppen gebunden, denn B1/B3 und A8 ist selbst eigenständige Modulgruppen.


Studienleistungen über 30 ECTS

Was passiert mit ECTS Punkten, welche über den im Profilbildungsstudium einzubringenden 30 ECTS liegen?

Solche können Sie zusätzlich im Umfang bis zu 30 ECTS anrechnen lassen. Auch hier gilt: dies geht über Modulgruppen- oder als Äquivalenzanrechnung auf ein bestimmtes Bamberger Modul. Letzteres wird eher selten der Fall sein.


Weniger als 30 ECTS

Was passiert, wenn ich (WI, IISM, SoSySc) in der Profilbildung/Internationale Erfahrung das Auslandsstudium wähle, dann aber weniger als 30 ECTS im Ausland anrechenbar absolviere?

Dies hängt vom individuellen Fall ab. Wenn Sie nahe an 30 ECTS herankommen, besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, die fehlenden Leistungspunkte im Sinne der Internationalisierung durch Veranstaltungen in Bamberg auszugleichen. In anderen Fällen sollten Sie als WI-Student eine andere Profilierung oder das Praktikum im internationalen Kontext (SoSySc, IISM) wählen und können versuchen, die erbrachten Auslands-ECTS außerhalb der Profilbildung einzubringen. Auskunft erteilt die Fachstudienberatung bzw. der Prüfungsausschuss.



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